Kita-Ausschuss

 Mitwirkung von Eltern im Kita- Ausschuss

 

Interessierte Eltern können in unserer Einrichtung im Kita- Ausschuss mitarbeiten.

 

Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Kitagesetz §4, §6 und §7! In jeder Kindertagesstätte soll ein Kita- Ausschuss gebildet werden.

 

Er besteht zu drei gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Erzieherinnen und dem Kreis der Eltern gewählt werden.

 

Wir treffen uns bis zu 4x jährlich, um über anstehende Vorhaben, Veränderungen oder organisatorische Angelegenheiten zu diskutieren bzw. diesbezüglich Beschlüsse zu fassen.

 

In unserer Einrichtung besteht der Kita- Ausschuss aus jeweils 5 stimmberechtigten Mitgliedern.

 

Die Stimmberechtigten Mitglieder benennen einen Stellvertreter mit Stimmrecht. Er besitzt das Stimmrecht nur im Vertretungsfall.

 

Selbstverständlich können Sie uns auch gern als ungewähltes Elternteil unterstützen und an den Sitzungen des Kita- Ausschusses teilnehmen.

 

Wir freuen uns auf eine gemeinsame konstruktive Zusammenarbeit für ihre und unsere Kinder.